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Kreatives Europa

Kreatives Europa

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Kreatives Europa ist das Kulturförderprogramm der EU. Es unterstützt den europäischen Kultur- und Kreativsektor sowie die audiovisuellen Branchen. Es ist somit das einzige EU-Programm, das den Kultursektor explizit fördert. Aufgeteilt ist Kreatives Europa in drei Säulen: Das Teilprogramm MEDIA, das Projekte im Film-, Serien- und Gamingbereich fördert; das Teilprogramm KULTUR, das europäische Kooperationen in allen Kultur- und Kreativsektoren fördert; sowie der Cross-Sector-Bereich, in dem besonders innovative Digitalprojekte gefördert werden und es einen neuen Fokus auf journalistische Projekte gibt. Alle Förderbereiche widmen sich den zwei Hauptzielen des Programms: Erstens die sprachliche und kulturelle Vielfalt sowie das europäische Kulturerbe zu wahren und zu fördern und zweitens die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche Potenzial des Kultur- und Kreativsektors und insbesondere der audiovisuellen Branchen zu unterstützen.

Kontakt

Hier findest du die Kontaktstellen für Kreatives Europa in Deutschland und Österreich.
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Auf einen Blick

Generell gilt für Kreatives Europa, dass geförderte Projekte einen europäischen Mehrwert erbringen müssen. Dafür ist die Kooperation mit europäischen Partnerorganisationen Voraussetzung. Unter europäischem Mehrwert wird verstanden, dass ein Projekt Lösungen entwickelt und Aktivtäten umsetzt, die nicht nur in einem Land stattfinden bzw. von denen nicht nur ein Land profitiert, sondern mehrere europäische Länder. Die konkrete Ausgestaltung der Projekte und Förderungen unterscheidet sich nach den jeweiligen Teilprogrammen und Ausschreibungen.

Teilprogramm KULTUR

Im Teilprogramm KULTUR gibt es vier Hauptförderbereiche: Europäische Kooperationsprojekte, Netzwerke, Plattformen und Literaturübersetzungen.

Die ‘Europäischen Kooperationsprojekte’ sind der größte und sichtbarste Förderbereich im Teilprogramm KULTUR. Kooperationsprojekte unterstützen die intensive grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kultureinrichtungen aus verschiedenen am Programm teilnahmeberechtigten Ländern. Der Förderbereich ist offen für alle Sparten und Themen des Kultur- und Kreativsektors und die Projekte können auch interdisziplinär angelegt sein. Das wichtigste formale Kriterium ist, dass ein Kooperationsprojekt nur mit weiteren europäischen Partnerorganisationen beantragt werden kann.

‘Netzwerke’ vertreten als europäische Verbände jeweils eine Kultursparte und sorgen für die grenzübergreifende Vernetzung innerhalb einer Sparte. Netzwerke bestehen aus einer antragstellenden Organisation (Koordinator) und den Mitgliedern des Netzwerkes. Europäische Netzwerke sind für alle Kultur- und Kreativbranchen offen (ausgenommen des audio-visuellen Sektors).

‘Plattformen’ sind Zusammenschlüsse von mindestens 12 Kultureinrichtungen aus mindestens 12 teilnahmeberechtigten Ländern, die in einem gemeinsam konzipierten Programm aufstrebenden europäischen Talenten den Sprung auf den europäischen Markt erleichtern und sie einem breiten europäischen Publikum präsentieren („business to consumer“). Eine Plattform besteht aus einer antragstellenden Einrichtung (Koordinator) und ihren Mitgliedern.

Im Förderbereich ‘Literaturübersetzungen’ können Verlage oder Verlagsgruppen die Übersetzung von Buchpaketen beantragen, die mehrere belletristische Werke von europäischen Autor:innen beinhalten. Übersetzt werden muss von einer Amtssprache der am Programm teilnehmenden Länder in eine andere europäische Amtssprache. Ziel dieser Förderung ist die möglichst weitreichende und länderübergreifende Verbreitung literarischer Werke in Europa.

Teilprogramm MEDIA

MEDIA unterstützt die europäische audiovisuelle Industrie (Film, Serien, Gaming etc.) bei der Entwicklung, dem Vertrieb und der Förderung europäischer Werke unter Berücksichtigung des heutigen digitalen Umfelds. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit in der gesamten Wertschöpfungskette der audio-visuellen Industrie und auf EU-Ebene gefördert, um Unternehmen und europäische Inhalte weltweit zu verbreiten. Um alle Segmente der audio-visuellen Branchen zu erreichen, ist MEDIA in drei Cluster aufgeteilt:

  1. Content: Hier liegt der Fokus auf der Verbreitung europäischer audio-visueller Werke sowie die grenzüberschreitende Kooperationen von Produzent:innen und Entwickler:innen.
  2. Business: Durch die Förderung in diesem Cluster werden aufstrebende Talente unterstützt sowie brancheninterne Austauschformate und transnationale Verbreitung von Inhalten gefördert.
  3. Audience: Ziel der Förderungen in diesem Bereich ist es, die Sichtbarkeit von europäischen Werken zu erhöhen.

Cross-Sector-Bereich

Der Cross-Sector-Bereich fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur:innen aller durch Kreatives Europa geförderten Branchen. Insbesondere sollen gemeinsame Herausforderungen dieser Branchen und die Entwicklung von innovativen und digitalen Lösungen gefördert werden. Dazu gibt es aktuell zwei Förderbereiche:

  1. Creative Innovation Labs: Gefördert werden Projekte, die digitale Lösungen entwickeln, um kulturelle Inhalte zu produzieren, zu veröffentlichen und zu verbreiten.
  2. News Media Sector: Dieser neue Förderbereich fördert die Medienkompetenz, den Pluralismus und die Medienfreiheit in Europa.

In der letzten Programmgeneration von Kreatives Europa haben beispielsweise folgende Projektideen eine Förderung erhalten:

  • Ein Projekt, das sich für mehr weibliche und gender-diverse Musiker:innen auf europäischen Musikfestivals einsetzt und den Musiker:innen Auftritts- sowie Fortbildungsangebote macht.
  • Eine Kooperation zwischen vier Kunstzentren aus Deutschland, Litauen, Ungarn und Kroatien, die gemeinsame Ausstellungen zeitgenössischer Kunst entwickeln und ein Artist-in-Residence Programm anbieten.
  • Ein Theaterprojekt, das Künstler:innen mit und ohne Behinderung Auftrittsmöglichkeiten verschafft und für mehr Inklusion in den Darstellenden Künsten sorgt.
  • Die gemeinsame Entwicklung von Filmprojekten (Serien sowie Animations-, Dokumentations- und Spielfilme) europäischer Produktionsfirmen.
  • Filmfestivals, die die Zuschauer:innen für europäischen Film begeistern wollen.

Grundsätzlich gilt, dass Projekt nur von juristischen Personen beantragt werden können. Das sind z.B.:

  • Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Ministerien

Je nach Förderbereich gibt es weitere Einschränkungen, was die möglichen Aktivitäten und den thematischen Bezug zum Förderbereich angeht. Diese Vorgaben müssen der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden. Für die Projekte in Kreatives Europa braucht man europäische Partnerorganisationen.

Förderfähig sind alle 27 EU-Mitgliedstaaten und diese Nicht-EU-Länder.

Projektbeispiele

Green Europe Experience

Hier gelangst du zu dem Kulturprojekt „Green Europe Experience”, das durch Kreatives Europa gefördert wird.

Weitere Projekte

Hier findest du weitere Kulturprojekte, die durch verschiedene EU-Programme gefördert wurden.

Aktuelle Ausschreibungen

Literaturübersetzungen

Bereich: Kultur
Stichtag: 31.05.2022 (17:00 Uhr MEZ)

Creative Innovation Lab

Bereich: Cross Sector
Stichtag: 07.09.2022 (17:00 Uhr MEZ)

Weiterführende Links

Deutsch