Global Europe
Global Europe
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Kulturelle Zusammenarbeit spielt auch in der Außenpolitik der EU eine wachsende Rolle, spätestens seit der neuen EU Agenda für Kultur (2018). Dies spiegelt sich auch in dem neuen Förderinstrument Global Europe für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit wider, das ab 2021 diverse vorherige Förderprogramme der EU-Außenhilfe vereint und die Zusammenarbeit mit außereuropäischen Ländern und Organisationen stärken soll.
Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die weltweit zur nachhaltigen Entwicklung, zu Frieden und wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Stabilität sowie zur Reduzierung von Armut beitragen. Neben regionalen Schwerpunktthemen werden u.a. Projekte mit Bezug zu Menschenrechten, Demokratie, Zivilgesellschaft und Frieden gefördert. In diesem Zusammenhang unterstützt das Programm auch Kooperationen mit dem Kultur- und Kreativsektor, um interkulturellen Dialog, kulturelle Diversität und gesellschaftlichen Zusammenhalt in außereuropäischen Ländern vor Ort zu fördern.
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Auf einen Blick
Die Projektförderung durch Global Europe geschieht sowohl anhand von geografischen als auch thematischen Prinzipien. Somit ist das Programm in zwei große Förderbereiche aufgeteilt, in denen beide internationale Kulturprojekte unterstützt werden. Der ‚themenbezogene Bereich‘ bietet jedoch mehr explizite Anknüpfungspunkte für kulturelle Projekte. Insbesondere im Zusammenhang mit den thematischen Schwerpunkten ‚Menschenrechte und Demokratie, Zivilgesellschaft und Frieden‘ sowie ‚Globale Herausforderungen‘ gibt es Fördermöglichkeiten für den Kultur- und Kreativsektor. Des Weiteren gibt das Programm spezifische Ziele für kulturelle Projekte vor, zu denen sie in den Zielländern beitragen sollen:
- kulturelle Diversität und interkulturellen und interreligiösen Dialog stärken
- kulturelles Erbe sichern und konservieren, insbesondere gefährdetes Kulturerbe aus isolierten oder marginalisierten Gemeinden und von indigenen Gruppen
- kulturelles Eigentum an die jeweiligen Herkunftsländer zurückgegeben
- Austauschmöglichkeiten und Kooperationen für Kunst- und Kulturschaffende schaffen und deren Berufsbilder und Tätigkeiten anerkennen
- lokales Handwerk unterstützen und weiterentwickeln, um entsprechende Traditionen und Kulturerbe zu bewahren und weiterzuführen
- die Rolle von Kultur für nachhaltige Entwicklung anerkennen und fördern
- die Kreativwirtschaft und nachhaltiger Tourismus in städtischen und ländlichen Räumen unterstützen
- durch formelle und informelle Bildungsarbeit zur gewaltfreien Konfliktlösung beitragen
Zusätzlich können auch im Rahmen des ‚geografischen Bereichs‘ Kulturprojekte unterstützt werden. Dieser ist aufgeteilt in folgende Regionen:
- EU-Nachbarschaftsraum
- Subsahara-Afrika
- Asien und der Pazifik
- Die Amerikas und die Karibik
- Überseegebiete
In diesem Förderbereich geht es primär darum, den Dialog und die Zusammenarbeit mit Ländern aus den jeweiligen Regionen zu intensivieren. Welche Möglichkeiten es dort für den Kultur- und Kreativsektor gibt, hängt sehr stark von den jeweiligen regionalen Schwerpunkten ab.
In der Vergangenheit wurden Kulturprojekte mit außereuropäischen Partnerorganisationen durch verschiedene EU-Außenhilfsprogramme gefördert. Dabei sind u.a. folgende kulturelle Aktivitäten unterstützt worden:
- Erarbeitung und Umsetzung von Perkussion-, Tanz- und Theaterangeboten und anderen kreativen Angeboten, die gefährdete Kinder in Tansania ermutigen, ihre Potentiale auszuschöpfen und an der Gesellschaft teilzuhaben (Kooperation zwischen Deutschland, Kambodscha und Tansania)
- Schutz des natürlichen und kulturellen Erbes sowie Entwicklung von nachhaltigem Tourismus in einem Nationalpark der Mongolei
- Entwicklung nachhaltiger Strategien für Umwelt, Kultur und Wirtschaft, um die Kulturvermittlung sowie den nachhaltigen Tourismus an UNESCO-Weltkulturerbestätten in Laos zu stärken
- Kritische Auseinandersetzung mit der Wahrnehmung und Schilderung des Zweiten Weltkriegs in Schulbüchern verschiedener europäischer Länder (Deutschland, Italien, Litauen, Polen, Russland und Tschechien) im Rahmen einer Wanderausstellung
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure sowie zivilgesellschaftliche und internationale Organisationen, die entweder aus einem teilnehmenden Land kommen oder dort ihren Sitz haben. Die Liste der beteiligten Länder kann sich für den themenspezifischen und den geografischen Bereich unterscheiden und hängt im Wesentlichen von den einzelnen Ausschreibungen ab. Inwiefern europäische oder internationale Partnerorganisationen für eine Antragstellung benötigt werden, variiert ebenfalls von Ausschreibung zu Ausschreibung.
Projektbeispiele
Luang Prabang
Hier gelangst du zum Kulturprojekt „Luang Prabang – Handle with care“, das durch das Vorgängerprogramm von Global Europe gefördert wurde.
Weitere Projekte
Hier findest du weitere Kulturprojekte, die durch verschiedene EU-Programme gefördert wurden.
Aktuelle Ausschreibungen
Leider gibt es aktuell keine offenen Ausschreibungen.
Sobald neue Förderaufrufe mit Kulturbezug veröffentlicht werden, findest du sie wie gewohnt hier.